Wir sorgen für Datenschutz!
Wichtiger denn je ...
Das digitale Zeitalter fängt gerade erst an. Immer mehr Geräte und Maschinen erfassen Daten, um uns das Leben zu erleichtern, mehr Sicherheit zu schaffen, uns mehr Komfort zu bieten und Produktionen zu optimieren. Selbst die öffentliche Verwaltung digitalisiert! Wir halten deshalb einen guten Datenschutz für unerlässlich!
Als Systemhaus haben wir für Unternehmen schon viel Erfahrung mit Softwareentwicklung zu QM-Systemen gesammelt. Mit der Einführung der DSGVO haben wir die Probleme des Qualitätsmanagements für Datenschützer erkannt und unser Können und know how in diese Software eingebracht. Als zertifizierte Datenschützer benutzen wir mit unseren Kunden das dshb24, um den Datenschutz im Unternehmen pflichtgemäß zu dokumentieren und für Kunden und Behörden transparent die geforderten Maßnahmen des Datenschutzes qualitativ nachzuweisen.
Geben Sie Ihren Kunden das gute Gefühl, dass Sie mit den Ihnen anvertrauten Daten verantwortungsvoll umgehen. Das wird in den nächsten Jahren ein ganz wichtiger Aspekt für Neukundengewinnung, Kundenpflege und Marketing sein. Sind die Daten, die Ihnen anvertraut werden und die Sie weiter verarbeiten wirklich sicher? Ist Ihre eingesetzte Technologie, wie im Gesetz gefordert, auf dem Stand der Technik? Was passiert, wenn Ihr Unternehmen Ziel eines Cyberangriffs wird und welche Daten könnten so in falsche Hände geraten? Haben Sie alles Mögliche getan, um die Daten zu schützen und im Bedarfsfall auch wieder herstellen zu können? Dies sind Fragen, die Behörden und Kunden stellen werden. Mit dem dshb24 können Sie die vorgeschriebene Dokumentation schaffen und damit früh erkennen, welche Maßnahmen zum Thema Datenschutz noch ergriffen werden müssen. Unsere Mission und Vision ist es, Sie mit unserem dshb24 zu unterstützen und den Datenschutz sicher, nachvollziehbar und breit aufzustellen.
Behörden
Liste der Datenschutzbehörden in der BRD
- Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Bayern (Öffentlicher Bereich): Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
- Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
- Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
- Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Sachsen: Sächsischer Datenschutzbeauftragter
- Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
pro Datenschutz
Argumente für den Datenschutz
Datenschutz ist ein Qualitätsmerkmal
Datenschutz ist ein Wettbewerbskriterium
Datenmissbrauch gefährdet Unternehmen, Kunden und Einzelpersonen
Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten
Anwendung der DSGVO
Datenschutz ist Ländersache
Jedes Bundesland hat seine eigene Datenschutzbehörde, an die im Bedarfsfall auch der/die Datenschutzbeauftragte gemeldet werden muss. Hier werden auch die Datenschutzverstöße, Meldungen und Eingaben bearbeitet, geprüft und letztendlich Bußgelder verhängt. Damit die Bestimmungen der DSGVO in den Bundesländern möglichst nicht unterschiedlich ausgelegt werden, treffen sich die unabhängigen Behörden regelmäßig zur sogenannten Datenschutzkonferenz. Dort wird weitestgehend eine gemeinsame Linie vereinbart, um die Position der Behörden transparent zu gestalten. In der Regel kann man sich in seiner Entscheidungsfindung darauf abstützen, wie die Datenschutzkonferenz, kurz DSK, sich positioniert hat. Die DSK hat eine Web-Seite, auf der die Beschlüsse veröffentlicht werden.